In diesem Artikel erfährst du alles wichtige Rund um die Hundehaftpflichtversicherung und warum sie in einigen Bundesländern verpflichtend ist.
Der durchschnittliche Monatsbeitrag für eine Hundehaftpflichtversicherung liegt in der Regel zwischen 4 und 7 Euro. Bei zwei Hunden liegen die Kosten bei ca. 7 und 10 Euro.
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht? In den folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht (Stand Nov. 2020):
In den übrigen Bundesländern ist Sie freiwillig, wobei auch über die gesetzliche Verpflichtung zu einer Hundehaftpflichtversicherung zu raten ist.
Für unsere Empfehlung haben die Hundehaftpflichtversicherung nach folgenden Kriterien betrachtet:
Anhand dessen können wir dir und deinem Liebling die Hundehaftpflichtversicherung von Getsafe empfehlen.
UNSERE EMPFEHLUNG: GETSAFE HUNDEHAFTPFLICHT**Damit wir dir und zukünftigen Hundehaltern diesen Service weiterhin umsonst anbieten können, wäre es toll wenn du uns unterstützt und eine von uns empfohlene Hundehaftpflicht und / oder Hundekrankenversicherung wählst.
Auch über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ist zu einer Hundehaftpflicht zu raten. Wenn Dein Hund einen Verkehrsunfall verursacht, haftet der Halter, also du, für den Schaden. Auch für Sachschäden bei Fremden oder bei Deckung einer fremden Hündin haftet der Halter.
Des Weiteren ist die Hundehaftpflicht auch interessant, wenn der Hund nur auf privatem Gelände gehalten wird. Die Haftpflicht für Hunde kommt auch bei Mietschäden auf, die durch den Hund verursacht wurden. Zerkratzt der Hund zum Beispiel Böden, Küchentür oder andere Gegenstände der Wohnung / Immobilie, die zur Mietsache gezählt werden, übernimmt die Hundehaftpflicht.
Bei einer Hundehaftpflichtversicherung musst du auf die passende Deckungssumme zu achten, damit du in einem Schadensfall abgesichert bist. Gängige Verbraucherzeitschriften raten dazu, eine Versicherungssumme von min. 3 Mio. Euro für Hunde und Halter zu vereinbaren.
Für im gewerblichen Rahmen eingesetzte Hunde wie z. Bsp. Blindenhunde, Rettungs- oder Therapiehund sowie Zuchthunde, gelten außerdem andere gesetzliche Regelungen. Eine gewöhnliche Hundehaftpflichtversicherung reicht dann nicht mehr aus, weshalb es spezielle Versicherungen genau für solche Fälle gibt.
Grundsätzlich deckt eine Hundehaftpflichtversicherung folgende Arten von Schäden ab:
Sachschäden (z.Bsp. zerkaute Wertgegenstände)
Personenschäden (z. Bsp. verursachte Verletzungen)
Vermögensschäden (z. Bps. verursachte finanzielle Schäden)
Schäden, die dir oder deinen Angehörigen widerfahren, werden nicht durch eine Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.
Außer in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen müssen ausschließlich „gefährliche sowie aggressive Hunde“ versichert werden. Welche Rassen im einzelnen als gefährlich gelten, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Manche Bundesländer bestimmen den Grad der Gefährlichkeit über die Rasse eines Hundes, andere ordnen einzelne Hunderassen dem Verhalten der Gruppe der „gefährlichen Hunde“ zu. In dem Fall entscheidet eine Prüfung / Wesenstest der örtlichen Polizeibehörde, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird. Anders ist es in Nordrhein-Westfalen, dort müssen alle Hunde ab einer bestimmten Größe (Widerristhöhe) oder ab einem bestimmten Gewicht (20 Kg) mit einer Haftpflicht versichert werden.
Quelle: Wikipedia
Baden-Württemberg
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat des Hundes
Bayern
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen; Versicherungssumme muss mindestens 1 Mio. € für Personen- und mindestens 250.000 € für Sachschäden betragen
Berlin
Versicherungspflicht für alle Hunde; Versicherungssumme mindestens 1 Mio. €; Schäden über 2 Mio. € je Versicherungsjahr trägt allein der Hundehalter
Brandenburg
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen; für bestimmte Rassen kann sich der Halter von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ein Gutachter bestätigt, dass der Hund ungefährlich ist
Bremen
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen
Hamburg
Versicherungspflicht für alle Hunde; Versicherungssumme mindestens 1 Mio. €, Selbstbeteiligung höchstens 500 €
Hessen
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen; Versicherungssumme mindestens 500.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
keine Versicherungspflicht
Niedersachsen
Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 7. Lebensmonat des Hundes; Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und mindestens 250.000 € für Sachschäden betragen
Nordrhein-Westfalen
Versicherungspflicht für fast alle Hunde, die bestimmten Rassen angehören, sich aggressiv und gefährlich verhalten oder die mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe aufweisen beziehungsweise mindestens 20 Kilogramm schwer sind; Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personenschäden und mindestens 250.000 € für sonstige Schäden betragen.
Rheinland-Pfalz
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen; Versicherungssumme mindestens 500.000 € für Personen- und Sach- sowie 250.000 € für sonstige Schäden
Saarland
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen (gefährlich ist jeder Hund, dessen Wesenstest nicht das Gegenteil ergibt); Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € für Personen- und mindestens 500.000 € für Sachschäden; Halter müssen jährlich Versicherung nachweisen
Sachsen
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat des Hundes; Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht, wenn ein Gutachter bestätigt, dass der Hund ungefährlich ist
Sachsen-Anhalt
Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat des Hundes; Versicherungssumme mindestens 500.000 € für Personen- und Sach- sowie 50.000 € für Vermögensschäden
Schleswig-Holstein
Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat des Hundes; Versicherungssumme mindestens 500.000 € für Personen- und mindestens 250.000 € für Sachschäden betragen
Thüringen
Versicherungspflicht für alle Hunde; Versicherungssumme mindestens 500.000 € für Personen- und Sach- sowie 250.000 € für sonstige Schäden
Für Jagdhunde gibt es keine Hundehaftpflichtversicherung. In dem Fall muss einer Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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