Neben Versicherungsbeiträgen für die Haftpflicht, müssen Hundebesitzer in ganz Deutschland Hundesteuer zahlen. Mit der Hundesteuer wird die Haltung von Hunden besteuert.
Das Einkommen an der Hundesteuer steht der Gemeinde zu, in deren Bereich der Hund gehalten wird. Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals 1809 als seuchenpolizeiliche Maßnahme eingeführt. Sie sollte die Hundeanzahl und dadurch die Tollwutgefahr verringern.
Sofern du keinen Steuererlass beantragen willst oder dein Hund als gefährlich eingestuft wurde (siehe Unten), kannst du deinen Hund über uns für die Hundesteuer anmelden.
JETZT HUND ANMELDENDie Hundesteuer variiert von Stadt und Stadt sowie von Gemeinde zu Gemeinde. Die Höhe ist grundsätzlich von den folgenden Faktoren abhängig:
Anbei eine tabellarische Übersicht der durchschnittlichen Höhe der Hundesteuer je Stadtgröße pro Jahr, kategorisiert nach der Anzahl der Einwohner:
Höhe der Hundesteuer in deutschen Großstädten:
Alle Informationen zur Hundesteuer in deiner Stadt findest du unter den folgenden Links zur offiziellen Satzung der Hundesteuer:
In fast allen Bundesländern (außer Niedersachsen) gibt es zwei Listen, auf der gefährliche Hunderassen gelistet werden. Diese Listen definieren, welche Hunderassen als gefährlich gelten und was Halter bei der Haltung beachten müssen. Die genauen Bestimmungen findest du in der Satzung zu Hundesteuer deiner Stadt oben unter Wo finde ich die Hundesteuer Satzung. Generell werden folgende Hunderassen als gefährlich gelistet.
Gefährliche geltende Hunderassen der ersten Liste: (Werden als gefährlich eingestuft und dürfen nur mit einem berechtigten Interesse gehalten werden.)
Gefährliche geltende Hunderassen zweite Liste: (Dürfen gehalten werden, aber es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden.)
Unter Umständen können Hundehaltern gefährlicher Hunde folgende, zusätzliche Auflagen erlegt werden:
Anders als in anderen Bundesländern ist die Hundesteuer in Berlin zum Beispiel für sogenannte Kampfhunde / gefährliche Hunde, wie American Staffordshire Terrier und Bullterrier, nicht höher als die normale Hundesteuer. Für die genaue Höhe in den jeweiligen Städten siehe die Tabelle oben unter Höhe der Hundesteuer in deutschen Großstädten unter “Gefährliche Hunde”.
Es gibt die Möglichkeit sich von der Hundesteuer befreien zu lassen. Die ist ggf. in den folgenden Fällen möglich:
Der Hund muss innerhalb eines Monats nach Kauf oder Geburt bzw. nach dem Umzug nach beim zuständigen Amt angemeldet werden.
Die Hundesteuer fließt in den allgemeinen Steuerhaushalt, aus dem unter anderem folgende, der Hundehaltung zuzuschreiben Ausgaben getätigt werden:
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