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Informationen zur Hundesteuer

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Was ist die Hundesteuer?

Neben Versicherungsbeiträgen für die Haftpflicht, müssen Hundebesitzer in ganz Deutschland Hundesteuer zahlen. Mit der Hundesteuer wird die Haltung von Hunden besteuert.

Das Einkommen an der Hundesteuer steht der Gemeinde zu, in deren Bereich der Hund gehalten wird. Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals 1809 als seuchenpolizeiliche Maßnahme eingeführt. Sie sollte die Hundeanzahl und dadurch die Tollwutgefahr verringern.

Wie melde ich meinen Hund zur Hundesteuer an

Sofern du keinen Steuererlass beantragen willst oder dein Hund als gefährlich eingestuft wurde (siehe Unten), kannst du deinen Hund über uns für die Hundesteuer anmelden.

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Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer variiert von Stadt und Stadt sowie von Gemeinde zu Gemeinde. Die Höhe ist grundsätzlich von den folgenden Faktoren abhängig:

  • Wohnort
  • Anzahl der Hunde
  • Hunderasse (Normale Hunde / “Gefährliche” Hunde)

Anbei eine tabellarische Übersicht der durchschnittlichen Höhe der Hundesteuer je Stadtgröße pro Jahr, kategorisiert nach der Anzahl der Einwohner: Hundesteuer+je+Stadt.png

Höhe der Hundesteuer pro Jahr in deutschen Großstädten (Stand 2020)

Wie hoch ist die Hundesteuer in meiner Stadt?

Höhe der Hundesteuer in deutschen Großstädten: Hundesteuer in Städten.png

Höhe der Hundesteuer pro Jahr in deutschen Großstädten (Stand 2020)

Wo finde ich die Hundesteuer Satzung?

Alle Informationen zur Hundesteuer in deiner Stadt findest du unter den folgenden Links zur offiziellen Satzung der Hundesteuer:

Welche Hunderassen gelten als “Gefährliche Hunde”?

In fast allen Bundesländern (außer Niedersachsen) gibt es zwei Listen, auf der gefährliche Hunderassen gelistet werden. Diese Listen definieren, welche Hunderassen als gefährlich gelten und was Halter bei der Haltung beachten müssen. Die genauen Bestimmungen findest du in der Satzung zu Hundesteuer deiner Stadt oben unter Wo finde ich die Hundesteuer Satzung. Generell werden folgende Hunderassen als gefährlich gelistet.

Gefährliche geltende Hunderassen der ersten Liste: (Werden als gefährlich eingestuft und dürfen nur mit einem berechtigten Interesse gehalten werden.)

Gefährliche geltende Hunderassen zweite Liste: (Dürfen gehalten werden, aber es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden.)

Welche Auflagen gelten für gefährliche Hunderassen?

Unter Umständen können Hundehaltern gefährlicher Hunde folgende, zusätzliche Auflagen erlegt werden:

  • Nachweis der Zuverlässigkeit (Polizeiliches Führungszeugnis)
  • Kennzeichnung (Tätowierung oder Mikrochip)
  • Nachweis der Befähigung (Sachkundenachweis))
  • Wesenstest für Hunde)
  • Maulkorb und Leinenpflicht für Hunde in der Öffentlichkeit (Befreiung durch Wesenstest möglich)
  • Zugangsverbot z. B. zu in Freibädern, öffentlichen Festen, auf Spielplätzen (nicht in allen Bundesländern)
  • Sterilisation / Kastration des Hundes (nicht in allen Bundesländern)
  • Kennzeichnung aller Zugänge eines eingezäunten Besitztums oder der Wohnung mit deutlich sichtbarem Warnschild mit der Aufschrift „Vorsicht Hund!“

Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunde?

Anders als in anderen Bundesländern ist die Hundesteuer in Berlin zum Beispiel für sogenannte Kampfhunde / gefährliche Hunde, wie American Staffordshire Terrier und Bullterrier, nicht höher als die normale Hundesteuer. Für die genaue Höhe in den jeweiligen Städten siehe die Tabelle oben unter Höhe der Hundesteuer in deutschen Großstädten unter “Gefährliche Hunde”.

Wer ist von der Hundesteuer befreit?

Es gibt die Möglichkeit sich von der Hundesteuer befreien zu lassen. Die ist ggf. in den folgenden Fällen möglich:

  • Blindenführhunden
  • Hunden, die ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen diene
  • Hunden, die in der Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden stehe
  • Hunden, welche die Prüfung für Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunden, die aus Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen werden, insoweit jedoch nur für ein Kalenderjahr
  • Auch Vereine, die Hunde halten sowie Hundezüchter und -händler, sind von der Hundesteuer befreit.
  • Für Sozialhilfeempfänger gelten teilweise Ausnahmen. Grundsätzlich sieht z.Bsp. Berlin dagegen keine Steuerbefreiung für Hartz IV-Empfänger vor.

Wann und wie begleiche ich die Hundesteuer?

Der Hund muss innerhalb eines Monats nach Kauf oder Geburt bzw. nach dem Umzug nach beim zuständigen Amt angemeldet werden.

Wofür wird die Hundesteuer verwendet?

Die Hundesteuer fließt in den allgemeinen Steuerhaushalt, aus dem unter anderem folgende, der Hundehaltung zuzuschreiben Ausgaben getätigt werden:

  • Tierheime
  • Reinigung von Kot (BSR)
  • Hundeparks / Hundeauslaufgebiete / Hundewiesen
  • Vet-Ämter
  • Stationen für Hundebeutel
  • Hundebeutel

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